Der Rundfunkrat des Bayerischen Rundfunks (BR) möchte eine Neufassung der gesetzlichen Regeln, die seine Zusammensetzung bestimmen, erreichen. Hintergrund für die Initiative ist die umstrittene Personalie Helmut Markwort. Der frühere Focus-Herausgeber war nach der vergangenen Wahl als Vertreter der FDP-Landtagsfraktion in den Rundfunkrat entsendet worden. Der Rundfunkrat hatte sich allerdings zunächst quergestellt, da er einen Interessenkonflikt befürchtet. Denn der Medienunternehmer Markwort ist auch an privaten Radiosendern wie Antenne Bayern beteiligt. Im Juli bekam der FDP-Politiker – wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) am Mittwoch berichtete – dann – nach einer juristischen Prüfung – doch noch grünes Licht und kann seinen Sitz im Rundfunkrat einnehmen.
Nun hat sich – wie der „Münchner Merkur“ als erster berichtete – der Rundfunkratsvorsitzende Lorenz Wolf in einem Brief an den Landtag gewandt und an diesen appelliert die Lücke im Regelwerk, die im Fall Markwort offenbar geworden sei, zu schließen. Auch sollten Abgeordnete, die Investments im Medienbereich halten, nach ihrem Ausscheiden aus dem Landtag künftig erst nach einer Karenzzeit in den Rundfunkrat einziehen dürfen. Ferner solle – wie die dpa, der das Schreiben vorliegt, weiter schreibt – nach den Vorstellungen des Rundfunkrats auch kein Vertreter der bayerischen Zeitungsverleger, die ebenfalls an vielen privaten Rundfunksendern maßgebliche Anteile halten, mehr in das Gremium entsendet werden.
Die Vereinigung Bayerischer Rundfunkanbieter (VBRA) kritisiert nun wiederum, dass die katholische Kirche – für die Wolf im Rundfunkrat sitzt – selber zahlreiche Rundfunkbeteiligungen in Bayern halte. Darunter fallen Anteile am Münchner Kirchenradio, Radio Augsburg, Hitradio RT1 Nordschwaben oder RSA Radio. „Insofern lege ich Dr. Wolf nahe, die Position der katholischen Kirche zu prüfen, bevor er sich unterstellten Interessenskonflikten Dritter widmet“, so Felix Kovac, Vorsitzender der VBRA und Geschäftsführer von Antenne Bayern. „Der Rundfunkrat vertritt die Interessen der Allgemeinheit. Insofern ist es nicht nachvollziehbar, wenn der Bayerische Rundfunk über die Zusammensetzung seines eigenen Kontrollgremiums bestimmen möchte.“
Der Rundfunkrat der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt umfasst insgesamt 50 Mitglieder. Art. 6 Absatz 3 des Bayerischen Rundfunkgesetz gibt vor, welche „politischen, weltanschaulichen und gesellschaftlichen Gruppen“ für jeweils fünf Jahre Vertreter in das Gremium entsenden dürfen. Der Bayerische Landtag schickt zwölf, die Staatsregierung einen Vertreter. Dazu kommen die drei Kommunalvertretungen (Landkreistag, Städtetag, Gemeindetag), die je einen Platz im Gremium einnehmen.
Weitere Mitglieder entsenden katholische und evangelische Kirche sowie deren Frauenorganisationen, die Israelitischen Kultusgemeinden, die Industrie- und Handelskammer sowie die Handwerkskammer, die Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft, der Verband der freien Berufe, ein Vertreter der Verbände der Tourismus- und Gastrobranche und der Bayerische Zeitungsverlegerverband, dessen Sitz nun zur Debatte steht. Auch die Gewerkschaften (DGB und ver.di) und der Bayerischer Journalistenverband sind vertreten. Hinzu kommen der Bauernverband (2 Vertreter), der Bund der Vertriebenen, ein Vertreter der Ausländer-, Migranten- und Integrationsbeiräte, der Landessportverband (2 Vertreter), der Jugendring, der Bayerische Heimattag und der Bund Naturschutz in Bayern. Auch die Hochschulen, die Staatstheater, der Deutsche Bühnenverein, die Organisationen der Erwachsenenbildung, die Lehrerverbände, die Elternvereinigungen, die Komponisten-Organisationen, die Musikorganisationen, die Familienverbände, die Schriftsteller-Organisationen und die LAG Selbsthilfe von Menschen mit Behinderung und chronischer Erkrankung entsenden einen Vertreter in den Rundfunkrat, der die bayerische Gesellschaft abbilden soll.