Die vier neuen UKW-Infrastrukturbesitzer KIO Vermögensverwaltungs GmbH, Deutsche UKW Infrastruktur- und Vermarktungs GmbH, Baum Broadcast GmbH i.G. und die Aeos Infrastruktur GmbH haben die Frankfurter Erklärung verlassen.
Die Unterzeichner der Frankfurter Erklärung erklären jedem Betreiber, der ein Hörfunkprogramm abstrahlt, diskriminierungsfreien Zugang zur eigenen UKW-Infrastruktur (Antenne, Zuleitung und gegebenenfalls Weiche) einzuräumen. Außerdem zielen die Unterzeichner auf eine wettbewerbliche Preisbildung hin, sie haben ein gemeinsames Verständnis der wettbewerbsanalogen Preise für die (Mit-)Benutzung der UKW-Infrastrukturen.
Die vier genannten UKW-Infrastrukturbesitzer sind alle erst Ende Januar bzw. Anfang Februar der Frankfurter Erklärung beigetreten. Sie sehen sich, in fast wortgleichen Schreiben, einem Oligopol gegenüber, da es den Netzbetreibern Uplink und Divicon gelungen ist zahlreiche Verträge mit öffentlich-rechtlichen und privaten Rundfunkanbietern abzuschließen.
„In den Gesprächen mit den beiden Sendernetzbetreibern mussten wir leider feststellen, dass unsere freiwillige Selbstverpflichtung im Rahmen der Frankfurter Erklärung dazu genutzt werden soll, eine aus unserer Sicht nicht aktzeptable Vertragslaufzeit für die Antennenmitbenutzungsverträge durchzusetzen. Dies erfolgt teilweise auch unter Androhung von Klagen. Aus diesem Grund sind alle bisherigen Gespräche mit Uplink und Divicon gescheitet“, so Aeos Geschäftsführer Guido Fiebes.
Uplink Geschäftsführer Michael Radomski will das so nicht stehen lassen: „Richtig ist, dass wir im Rahmen der Verhandlungen u.a. in der Frage der Vertragslaufzeiten derzeit keine Einigung haben. Falsch ist, dass wir ihnen „Bedingungen für einen Vertragsschluss diktieren“ wollen. Wir haben lediglich – nach ihrem Beitritt – immer wieder auf eine verbindliche wechselseitige Einhaltung der Frankfurter Erklärung gepocht und deren Regelungen auch als Basis unserer Verhandlungen genutzt.