Die Ministerpräsidenten der Länder Hamburg und Schleswig-Holstein haben den fünften Medienänderungsstaatsvertrag für Hamburg und Schleswig-Holstein bereits unterschrieben, nun wird die Landesregierung Schleswig-Holstein in Kürze ein entsprechendes Ratifizierungsgesetz in den Landtag einbringen. Damit wird erstmals im hohen Norden der Betrieb von lokalem Hörfunk ermöglicht.
Mit dem Medienstaatsvertrag sollten fünf Frequenzen für lokalterrestrischen Hörfunk an bis zu fünf Standorten eingerichtet werden, davon bis zu zwei kommerzielle. Diese Begrenzung sei bewusst gewählt worden, um die Vielfalt im Land zu schützen. Bundesweit einmalig ist, dass sich künftige Anbieter verpflichten auch die Kultur und Sprache regionaler Minderheiten angemessen zu berücksichtigen.
Dazu erklärt der Vorsitzende des Südschleswigscher Wählerverband (SSW) im Landtag, Lars Harms: „Ich begrüße diese Entwicklung ausdrücklich. Lokalradio erweitert nicht nur die Meinungsvielfalt, sondern auch die Medienvielfalt in unserem Land. Ein gut gemachtes Lokalradio stärkt die Identifikation der Menschen mit der Region in der sie leben und trägt dazu bei, die in vielen Medienunternehmen entstandenen Lücken bei der lokalen Berichterstattung zu schließen. Damit sind Lokalradios auch ein echter Beitrag zur Medienvielfalt“.
Der medienpolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Dr. Axel Bernstein, hat die Kaltstellung des Parlaments bei den Verhandlungen über den fünften Medienänderungsstaatsvertrag dagegen scharf kritisiert. „Dieser Medienstaatsvertrag wurde als Geheimsache ausgehandelt und ist mittlerweile unterzeichnet. Dem Parlament bleibt nur noch das Abnicken. Dabei gibt es scharfe Kritik am Zuschnitt der Sendegebiete und der Abgrenzung zwischen kommerziellem und nicht-kommerziellem Rundfunk. Die rechtlichen Bedenken der Medienanstalt wurden von der Staatskanzlei in den Wind geschlagen. Der SSW-Fraktionsvorsitzende sollte besser über das Parlament für eine angemessene Beratung dieser wichtigen Fragen durchsetzen, als die Kaltstellung des Parlaments auch noch zu begrüßen“, erklärte Bernstein in Kiel.
Der Gesetzentwurf sieht die Sendegebiete Sylt/Südtondern, Flensburg, Neumünster, Lübeck/Ratzeburg und gegebenenfalls Rendsburg/Eckernförde vor. Wobei eine kommerzielle Nutzung der Sendegebiete nur in Sylt/Südtondern und Lübeck/Ratzeburg geplant sei. Für Flensburg, Neumünster und Rendsburg/Eckernförde können Freie Radios genehmigt werden. Die Finanzierung der nichtkommerziellen Anbieter sei ähnlich wie in Hamburg geplant. Gefördert würden demnach technische Kosten, also Leitungs- und GEMA-Kosten, nicht aber programmliche oder personelle Kosten.
Der fünfte Medienänderungsstaatsvertrag Hamburg/Schleswig-Holstein soll zum 01. Januar 2015 in Kraft treten.