Radio Vest
Die Landesanstalt für Medien NRW beschließt, dass die Übertragungskapazität Waltrop 92,8 MHz
gem. § 14 Abs. 1 Satz 1 und 2 LMG NRW zur Sicherstellung einer flächendeckenden Versorgung mit
lokalem Hörfunk im Verbreitungsgebiet des bestehenden Lokalradios im Kreis Recklinghausen [ohne
Stadt Gladbeck] verwendet wird.
In Ergänzung des Bescheides vom 21.03.2016 wird der Veranstaltergemeinschaft für Lokalfunk im
Kreis Recklinghausen e.V. auf ihren Antrag vom 01.07.2022 die Übertragungskapazität Waltrop 92,8
MHz zugewiesen. Im Übrigen gilt der Bescheid vom 21.03.2016 unverändert fort